AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen der Interactive Games Nördlingen GmbH (Stand: 15.09.2021)

 

Vertragsvereinbarung

1.1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Interactive Games Nördlingen GmbH, Gewerbestraße 6, 86720 Nördlingen (im Weiteren IGN genannt) mit ihren Mitgliedern und Kunden, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Die AGB gelten für alle Personen, die als Mitglieder im Rahmen eines Mitgliedsvertrages oder als sonstige Nutzer die Einrichtungen der IGN nutzen (im Weiteren „Nutzer“).

Die AGB gelten für Nutzer bei sämtlichen Angeboten der Interactive Games Nördingen GmbH in der Sporterlebniswelt am Standort Nördlingen (im Weiteren: „Einrichtungen“), als da beispielhaft sind:
Lasertag

ArrowTag

Hockey
3D - Minigolf
Soccer
Bubblesoccer
Soccerpool

Arcade Automaten
Geburtstag
Firmenveranstaltung
    

 

Die IGN ist jederzeit berechtigt, Anzahl und Art der Angebote frei zu ändern. Ein Anspruch von Mitgliedern oder Kunden auf Fortbestand oder Nutzung von Einrichtungen besteht nicht.

Soweit nicht anders vereinbart, wird bereits jetzt der Geltung vom Nutzer verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.

1.2. Antrag
Die Anträge auf Mitgliedschaft oder Nutzung sind bindende Angebote an die IGN zum Abschluss eines Mitglieds- / oder Nutzungsvertrages mit die IGN . Die IGN kann innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung dieses Angebot ohne Angabe von Gründen schriftlich ablehnen. Lehnt die IGN das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab, kommt der Mitglieds- / oder Nutzungsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung zustande.

Bei jeweiligem Vertragsschluss ist die IGN berechtigt, sich ein aussagekräftiges Personaldokument mit Personalfoto (Personalausweis, Führerschein o.ä.) von jedem Mitglied / Nutzer zur Prüfung und zum Personalabgleich vorlegen zulassen. Die Verweigerung eines Antragstellers berechtigt die IGN, das Angebot des Antragstellers / Nutzers auch sofort zurückzuweisen.

Die Produktdarstellungen der IGN im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.

Unabhängig für welche Einrichtung gewährte Rabatte sind nicht kombinierbar, weder für verschiedene Einrichtungen, noch innerhalb einer Einrichtung und derselben Buchung.

 

Die Nutzung von der Einrichtungen hat über Vorkasse zu erfolgen.
Wenn beim Lasertag und Bubblesoccer gebuchte Kapazitäten nicht eingehalten werden, kann die IGN Park gleichwohl den vollen Preis verlangen. Dabei kann die IGN insbesondere eine Berücksichtigung von Boni oder Rabatten ausschließen.

1.3. Stornierungen

Stornierungen müssen beim der IGN schriftlich erfolgen und mindestens 5 (fünf) Tage vor dem gebuchten Termin eingehen.

Für Stornierungen zwischen 5 (fünf) und 2 (zwei)Tagen werden 50% des Buchungspreises fällig. Bei Stornierungen innerhalb von 2 (zwei) Tagen vor dem Termin berechnen wir den vollen Preis.
Stornierungen werden dem Kunden als Gutschein erstattet und nicht über das ursprüngliche Zahlungsmittel.
1.4. Eigentumsvorbehalt
Vom der IGN gekaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der IGN.

Nutzung der Einrichtungen

2.2. Hausordnung
Die IGN ist berechtigt, eine für die Nutzer verbindliche Hausordnung für die IGN und / oder einzelne Einrichtungen aufzustellen. Die Hausordnung kann insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung von Geräten und Vorgaben zur Wahrung der Rechte anderer Nutzer enthalten.

2.3. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal der IGN ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

2.4. Bargeldloses Zahlen
Die IGN ist berechtigt, für einzelne oder alle Einrichtungen bargeldlosen Zahlungsverkehr einzuführen. Dies bedeutet, dass alle Produkte und Leistungen, die die IGN in Zusammenhang mit Einrichtungen oder zusätzlich anbietet, vom Nutzer ausschließlich bargeldlos in Anspruch genommen werden sollen. Die IGN kann das Verfahren der Zahlungsmöglichkeiten im Einzelfall frei bestimmen.

Pflichten des Nutzers

3.4. Änderungen von Mitgliedsdaten
Die IGN ist berechtigt, personenbezogene Daten von Nutzern elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. Der Nutzer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden. Nutzer sind verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc.) der IGN unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die der IGN durch eine verspätete Mitteilung entstehen, hat der Nutzer zu tragen.

3.5. Nutzung der Spinde
Von der IGN zur Verfügung gestellte Spinde dürfen vom Nutzer ausschließlich während seiner Anwesenheit bei der IGN genutzt werden. Die IGN ist berechtigt, darüber hinaus verwendete Spinde zu öffnen und zur weiteren Verwendbarkeit zu leeren.

3.6. Nutzung der Kundenparkplätze
Von der IGN zur Verfügung gestellte Kundenparkplätze dürfen vom Nutzer ausschließlich während seiner Anwesenheit bei der IGN genutzt werden. Bei Verstößen hiergegen behält sich die IGN das kostenpflichtige Abschleppen der Fahrzeuge vor.

3.7. Marketing, Werbung
Jedem Nutzer ist bekannt, dass die IGN auch über elektronische Medien Werbung und Marketing durchführt. Bereits mit der Teilnahme an Einrichtungen erklärt sich der Nutzer ausdrücklich damit einverstanden, dass in diesem Zusammenhang fotografische und Video Aufnahmen von seiner Person erstellt und zu Werbezwecken verwendet werden. Eine Ablehnung derartiger Aufnahmen hat der Nutzer bereits vor der Nutzung der Einrichtung und ausdrücklich der IGN mitzuteilen

Fälligkeit, Zahlungsverzug
4.1. Eintrittsgeld
Für Nutzung der der Einrichtungen ist das Eintrittsgeld von Kunden sofort mit der Buchung fällig.

4.3. Preisanpassungsrecht
Die IGN kann die Preise jederzeit eigenständig und ohne Angabe von Gründen anpassen.

4.5. Kosten bei Rückbuchung
Nutzer sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, gehen dadurch entstandene Kosten zu Lasten des Nutzers.

4.6. Zusätzliche Kosten
In den Beiträgen ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet.

4.8 Streitbeilegungsverfahren

Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Das Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl

Internet: www.verbraucher-schlichter.de

Die IGN behält sich das Recht vor, Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

 

Haftung von IGN
Die IGN haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und auch nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalpflichten). In solchen Fällen ist die Haftung zudem der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von der IGN auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbegrenzungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen des IGN.
Verhalten auf dem IGN-Gelände
7.1. Konsumverbote / verbotene Gegenstände
Es ist dem Nutzer untersagt, in den Räumen der IGN zu rauchen oder Suchtgifte zu konsumieren. Der Konsum alkoholischer Getränke bedarf der vorherigen Zustimmung durch die IGN . Ferner ist es dem Nutzer untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Nutzers dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Nutzers erhöhen sollen (z.?B. Anabolika), in die Gebäude der IGN mitzubringen. In gleicher Weise ist es untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist die IGN berechtigt, den Vertrag mit dem Nutzer mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der Nutzer ist verpflichtet, an die IGN einen sofort fälligen Schadensersatz in Höhe von 220,- € zu zahlen. Die Geltendmachung darüber hinaus gehender weiterer Ansprüche seitens der IGN bleibt ausdrücklich vorbehalten.

7.2. Begleitpersonen
Das Mitbringen von Tieren in die Räume der IGN ist nicht gestattet

Verschiedenes
8.1. Änderungen dieser AGB
Die IGN ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.

8.2. Abtretungs- / Aufrechnungsverbot
Ansprüchen gegen die IGN dürfen nicht abgetreten, mit Forderungen der IGN darf nicht aufgerechnet werden.

8.3. Personenbezeichnungen
Die AGB gilt unabhängig von der Bezeichnung für weibliche und männliche Personen, soweit nicht im Einzelnen auf ein besonderes Geschlecht verwiesen wird.

8.4. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist der Sitz der Interactive Games Nördlingen GmbH, soweit Vertragspartner nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) finden ausdrücklich keine Anwendung.

8.5. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Regelung nicht.

Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck der Regelung bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.